Bruttoinhalt vs Nettoinhalt

Bei den Gewerbekühmöbeln ist es so eine Eigenart der Hersteller, dass oft nur der Bruttoinhalt angegeben wird. Wenn alle Hersteller einheitlich nur das Bruttovolumen angeben würden, dann hätte man als Kunde auch eine gute Vergleichsmöglichkeit. Da aber einige Hersteller inzwischen dazu übergehen auch das Nettovolumen (was ja eigentlich viel interessanter ist) anzugeben, kann es dann doch mal zu Missverständnissen kommen.

In den vergangenen Monaten hatten wir 2 Rückfragen zum Edelstahlkühlschrank KU 710 CNS (oder auch AR-7 Planet), den wir zu absoluten Spitzenpreisen verkaufen. Dieser Kühlschrank wird von Hersteller Friulinix mit 700er Litern Bruttovolumen angegeben. Dem Kunden erschien der Kühlschrank aber zu klein, weil er vorher auch schon einen Edelstahlkühlschrank mit 700 Litern Nettovolumen hatte. Im gelieferten Kühlschrank fand sich auch ein Aufkleber, auf dem 600 Liter mit der Bezeichnung Planet AR-7 angegeben war. Und damit war die Verwirrung perfekt, denn der Hersteller hat hier ganz schlau in den Verkaufsunterlagen nur das Bruttovolumen von 700 Litern angegeben und in den Kühlschrank dann einen Aufkleber mit „600 Litern“ (nämlich dem Nettovolumen) geklebt. Die Bezeichnung AR-7 hat dann aber am Ende Klarheit gebracht, denn das ist die Herstellerbezeichnung für 700 Liter Kühlschränke (Brutto).

Wir haben das Thema auf der Internorga bei den Herstellern auch nochmal angesprochen und versuchen nun zukünftig Brutto- und Nettovolumen von den Herstellern zu bekommen, damit für jeden sofort ersichtlich ist, wie viel Inhalt der Kühlschrank zur Verfügung stellt. Als Richtwert kann man davon ausgehen, dass man (bei den Edelstahlkühlschränken) ca. 15% des Bruttovolumens abziehen kann, um auf das Nettovolumen zu kommen.

Und zum Beispiel des KU 710 CNS noch ein Hinweis: Dieses Modell wird es ab Mai nicht mehr geben. Dafür folgen die Modelle KU 711 („evolution 1), KU 712 (evolution 2) und KU 715 (evolution 3). Mehr dazu demnächst auf diesem Kanel.

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