Gewerblich oder nicht?

Dieser Artikel auf Unternehmer.de schildert einen recht interessanten Fall, den wir ähnlich auch schon erlebt hatten. Auch bei uns hatte ein Rechtsanwalt Lampen bestellt und wollte diese, nachdem wir die extra für ihn gefertigt hatten, zurückgeben, weil ihm die Lampen nicht gefallen hatten.

Da wir es auch in den vergangenen 11 Jahren geschafft haben jedes Problem ohne Anwälte oder Gerichte zu lösen, wollten wir das auch schaffen, denn der Kunde hat sich auf der einen Seite zwar Lampen von uns fertigen lassen und auf der anderen Seite war er damit unzufrieden. Statt uns nun Briefe zu schreiben und uns zu streiten sah die Endlösung am Ende dann tatsächlich so aus, dass wir die angefertigten Lampen als Angebot in einen unserer Shops eingestellt hatten und die dann auch nach ca.10 Tagen gekauft wurden. So ist der Kunde und auch wir mit einem kleinen blauen Auge weggekommen und am Ende waren alle wieder zufrieden.

Das im Artikel geschilderte Urteil beruhigt uns dann aber doch noch etwas, weil es klar stellt, dass auch in diesem Fall der Kunde als gewerblicher Kunde anzusehen war. In unserem Fall war dann noch die Besonderheit, dass die Lampen gesondert gefertigt wurden, sonst hätten wir die vielleicht wirklich aus Kulanz und unseren guten Rufes wegen zurückgenommen. Am Ende kann man eh so gut wie jedes Problem besser ohne Anwälte lösen.

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